Bei Kontrollen der Ordnungsbehörden und der Polizei wurde insbesondere an Haltestellen des ÖPNV festgestellt, dass hier viele Schüler/innen, aber auch erwachsene Fahrgäste, nicht der Maskenpflicht nach § 9 der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (wie auch bereits der vorherigen) nachkommen. Nach § 9 Abs. 1 gilt bei Nutzung des ÖPNV, an Bahnsteigen und Haltestellen sowie im freigestellten Schülerverkehr die allgemeine Maskenpflicht. Das Abstandsgebot von 1,5 Meter gilt gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 bei Nutzung des ÖPNV nicht, da die Nutzer hier zwangsläufig kurzfristig zusammen kommen müssen.
Weiterhin werden immer wieder Verstöße gegen die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1,5 Meter im öffentlichen Raum festgestellt. Dadurch, dass im öffentlichen Raum Personen aus max. zwei Haushalten zusammen kommen dürfen, ist es nicht erlaubt, dass Schülergruppen von mehr als 2 Schülern/innen, die aus mehr als 2 Haushalten kommen, gemeinsam ohne Abstand zu anderen Schülern zu den Haltestellen oder den Nachhauseweg gehen.
Gemeinsam mit Gesundheitsamt, Polizei und Ordnungsbehörde möchte wir, die Kreisverwaltung, nochmals daher eindringlich auf das Erfordernis und die Verpflichtung zum Tragen der Alltagsmasken im ÖPNV sowie an den Haltestellen und Bahnsteigen des ÖPNV hinweisen. Die Abstandsgebote gelten selbstverständlich auch außerhalb des Schulgeländes. Durch diese Regeln soll jeder sich und andere vor Ansteckungen und Infektionen mit dem Corona-Virus schützen, damit wir die Pandemie hoffentlich in absehbarer Zeit hinter uns lassen können.
Polizei und Ordnungsbehörden haben angekündigt, hier verstärkt Präsenz zeigen und Kontrollieren zu wollen.
[Stefan Schmitt, Fachbereich 11 - Bildung und Kultur; Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich]